Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die praktische Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung durch eine geeignete Fachkraft begleitet werden muss. Diese Aufgabe übernehmen Praxisanleiter. So werden Ausbilder in Pflegefachberufen genannt. Sie sind jeweils auch das Bindeglied zwischen Ausbildungsbetrieb und Pflegeschule. Die Praxisanleitung dürfen nur Personen übernehmen, die eine entsprechende berufspädagogische Weiterbildung bestanden haben. Diese Qualifikation ist mit der Ausbildereignung bei anderen dualen Ausbildungen vergleichbar.
letzte Änderung: 15.11.2021